Wettbewerbsregeln 2024

 

Regelwerk für Beiträge zum Leinwandfestival


Teilnahmebedingungen
Es gibt zwei Kategorien :

 

1. Themenwettbewerb zum Jahresthema;

2. Freie Themen.

 

Teilnahmeberechtigt am Themenwettbewerb sind nur Mitglieder des AV-Dialog e. V.
Die Teilnahme bei den Freien Themen ist offen für alle, die audiovisuelle Präsentationen als Freizeitbeschäftigung erstellen.


Mitglieder im AV-Dialog können für beide Kategorien je einen Beitrag einreichen, die Zuweisung der Kategorie erfolgt durch den Autor mit der Anmeldung. Es ist für jeden Beitrag eine gesonderte Anmeldung auszufüllen.


Inhalt
Der Beitrag muss das eigene Werk des Einsenders/Autors und eventueller Co-Autoren sein.
Eine kurze Beschreibung des Inhalts ist auf dem Anmeldeformular einzutragen.
Voraussetzungen
Sämtliche Beiträge sind in Form von Videos einzureichen, deren Dauer 10 Minuten nicht überschreiten darf.
Es sind Angaben zu geistigen Werken anderer im Beitrag, vorzugsweise im Abspann zu nennen (Musik / Texte / Bilder / etc.).
Das Logo des AV-Dialog e.V. sollte bei Beiträgen von AV-Dialog-Mitgliedern im Abspann gezeigt werden.


Zusätzliche Bedingungen für den Themenwettbewerb
Der Beitrag soll das Thema des Wettbewerbs widerspiegeln.

Der Bezug muss klar erkennbar oder aus der Story ableitbar sein.
Der Titel sollte nicht identisch sein mit dem Jahresthema.

Wenn viele Beiträge den gleichen Titel haben, können die Zuschauer später in Gesprächen nicht mehr nachvollziehen, um welchen Beitrag es sich handelt.
Die Produktion soll aktuell für den Wettbewerb erstellt worden sein und demnach nicht älter als 2 Jahre sein.


Technische Bedingungen
Die Präsentation muss mit einer schwarzen Dunkelphase mit einer Dauer von mindestens einer halben Sekunde und höchstens zwei Sekunden beginnen und ebenso enden.
Die Bildgröße der Präsentation soll auf eine Wiedergabe mit 1920x1080 Bildpunkten (FullHD) eingestellt werden. Präsentationen mit einem kleineren Seitenverhältnis als 16:9 müssen die volle Höhe von 1080 Bildpunkten (z.B. im Fall 3:2) verwenden, während bei einem größeren Seitenverhältnis als 16:9 (z.B. 2:1) die volle Breite von 1920 Bildpunkten zu verwenden ist.

 

Damit ein eingereichtes Videos nicht unnötig riesig wird, ist eine variable Bitrate zu empfehlen.

Eine durchschnittliche Bitrate von 10 Mbit/Sek. ist bei einer „normalen“ AV-Show völlig ausreichend.
Da die Wiedergabe über einen Computer erfolgt, empfiehlt sich die Bildwiederholrate von 60 (bzw. 59,94) Bildern pro Sekunde (fps). Eher ungünstig sind 25 oder 50 Bilder pro Sekunde.

 

Sonstiges
Falls die eingereichten Präsentationen die verfügbare Projektionszeit überschreiten, entscheidet die Festival-Organisation über die Aufnahme ins Programm.

Falls keine andere Lösung möglich ist, kann auch eine Vorjury die Beiträge bewerten und dementsprechend einige Werke auch zurückweisen. Wir werden jedoch alles versuchen, die eingereichten Beiträge zu zeigen. Eine Vorab-Auswahl ist nicht grundsätzlich vorgesehen.

Die Beiträge zum Jahresthema haben hierbei einen besonderen (wenn auch nicht exklusiven) Vorrang, weil sie aufgrund der Aufgabenstellung des Vereins erstellt wurden.

 

Die Festival-Organisation hat das Recht, eingereichte Videos aus technischen Gründen umzukodieren, primär um den Vorführbetrieb zu optimieren.

Es werden vorzugsweise MP4-Videos eingesetzt, die mit AVC/H.264 kodiert sind.
Die Einsendungen sollen über einen Cloud-Dienst (z.B. WeTransfer oder Upload mit Freigabe) übermittelt werden.
Die im Anmeldeformular angegebene Frist für die Einsendung ist einzuhalten.
Sollten im Rahmen des Leinwandfestivals Entscheidungen zu treffen sein, die von diesem Regelwerk nicht abgedeckt sind, behält sich das Organisationsteam das Recht vor, darüber situativ zu entscheiden.

 

 

Wichtige Empfehlungen

 

Der AV-Dialog empfiehlt (bei Wettbewerben = Voraussetzung) Angaben zu folgenden Urhebern zu machen:

 

- Musik und Tonaufnahmen
- Bildmaterial und Videos
- Texte und Sprecher
- Idee und Montage

 

Natürlich können wir niemandem einen Preis nachträglich aberkennen, sollte jemand mit einer Plagiat-Sünde auffallen. Jedoch ist es sicher für jeden unangenehm, wenn so etwas nachträglich herauskommt.
Wir werden die Umsetzung genau beobachten und ggf. hier nachbessern.

 

Es gibt auch keinen Grund Fremdleistungen unerwähnt zu lassen. Wir erwarten einen fairen Wettbewerb und die Besucher erwarten dies ebenfalls.

 

Der Veranstalter eines Festivals hat das uneingeschränkte Recht, fehlende Angaben zur Schau einzufordern oder eine Schau abzulehnen.


Nicht erwähnte Fremdleistungen können also auch zum Ausschluss führen..
Im Abspann sollte das AV-Dialog - Logo platziert werden, um den Verein bekannter zu machen.
  
 


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